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Jobcenter Frankfurt erhält Ombudsstelle

Jobcenter Frankfurt erhält Ombudsstelle Frankfurtpost
Die Kundinnen und Kunden des Jobcenter Frankfurt am Main erhalten ab dem 18. November 2013 die Möglichkeit bei Problemen ihr Anliegen einer Schiedsstelle vorzutragen. Christine Dreier wird als Ombudsfrau zwischen den verschiedenen Parteien vermitteln.
 
Eine Ombudsfrau ist eine unabhängige Schiedsrichterin. Sie vermittelt und setzt sich für Hilfesuchende und ihr Anliegen ein. Mit der Einrichtung der Ombudsstelle schafft das Jobcenter Frankfurt am Main ein zusätzliches Gesprächs- und Hilfeangebot für Kundinnen und Kunden, wenn diese im Rahmen ihres Arbeitslosengeld-II-Bezugs Fragen und Probleme haben, die sie nicht im Gespräch mit ihrer Leistungs- oder Vermittlungsfachkraft klären können.
 
Christine Dreier wurde nach intensiver Suche und Beratung zur Ombudsfrau berufen. Sie möchte ein „offenes Ohr“ für die Anliegen der Kundinnen und Kunden des Jobcenters haben. Vor Ihrem Ruhestand war sie Bereichsleiterin im Jobcenter Höchst und ist somit mit den Abläufen im Jobcenter eng vertraut. Die Kontaktaufnahme mit ihr erfolgt telefonisch über das ServiceCenter unter der Rufnummer 069/21 71-34 93. 
 
„Der Gang zum Jobcenter ist für viele Kundinnen und Kunden sehr belastend, weil wir umfangreiche Informationen abfragen müssen“, weiß Claudia Czernohorsky-Grüneberg und ergänzt, „da kann eine unabhängige neutrale Person eine wichtige Hilfe sein“. Denn verbunden mit den Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch ist der Nachweis der Bedürftigkeit. Dieser wird in der Regel durch eine Erklärung über die Vermögens- und Einkommenssituation sowie Kontoauszüge erbracht. Hinzu kommen Angaben zum Lebenslauf und Qualifikationen, die notwendig sind, um eine Vermittlung in Arbeit zu ermöglichen.
 
Vor allem der Stadt Frankfurt als einem der beiden Träger von Jobcenter Frankfurt sei die Einrichtung einer unabhängigen, ehrenamtlichen Schiedsstelle wichtig gewesen, wie Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld betont. „Hier können alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters ihre Anregungen und Beschwerden vortragen“, sagt die Sozialdezernentin.
 
„Aus der Erfahrung im Kundenreaktionsmanagement wissen wir, dass im persönlichen Gespräch die meisten Unklarheiten und Missverständnisse beseitigt werden können“, freut sich Karl-Heinz Huth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Frankfurt und der Trägerversammlung des Jobcenters, über die Einrichtung der Ombudsstelle und sieht eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten für Kunden bei Problemen Kontakt zum Jobcenter aufzunehmen.
 
Unabhängig von der Ombudsstelle stehen den Kunden des Jobcenters weitere Möglichkeiten bei Unklarheiten zu Leistungsfragen oder Beschwerden offen. Bei berechtigten Zweifeln an den Leistungsbescheiden können Kunden einen Überprüfungsantrag stellen, aber auch ein Widerspruch ist möglich. Bei klaren Beschwerden ist das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters zuständig. Die beste Möglichkeit sieht die Geschäftsführerin zur Klärung von offenen Fragen allerdings immer im direkten Gespräch mit den Sachbearbeitenden.
 
 Quelle: Jobcenter Frankfurt am Main
 
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