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Gemeinsame Mediationsstelle von Ingenieurkammer und Rechtsanwaltskammer

von links nach rechts. Justizminister Jörg-Uwe Hahn, Prof. Dr. Udo F. Meißner und Prof. Dr. Lutz Simon. von links nach rechts. Justizminister Jörg-Uwe Hahn, Prof. Dr. Udo F. Meißner und Prof. Dr. Lutz Simon. Frank Zinn

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: Die Streitparteien müssen selbst nach einer Lösung suchen

 

 

Im Historischen Saal des Wiesbadener Justizministeriums unterzeichneten am Mittwoch im Beisein des Minister der Justiz,  für Integration und Europa und stellvertretenden Ministerpräsidenten Jörg-Uwe Hahn, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, und der Präsident der Ingenieurkammer Hessen, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner, eine Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Mediationsstelle zwischen der Ingenieurkammer Hessen und Rechtsanwaltskammer Frankfurt.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn erinnerte an die bundesweit jährlich rund 50.000 Gerichtsverfahren  im Baubereich. „Solche Konflikte kommen teuer und gefährden im Einzelfall sogar die Existenz von Streitparteien. Mit der  Einrichtung einer gemeinsamen Mediationsstelle geht es darum, die streitenden Parteien schnell an einen Tisch zu bringen, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.“

„Wir wollen ein Signal für eine neue Streitkultur im Bauwesen setzen. Durch außergerichtliche Mediation wollen wir dazu beitragen, Konflikte im Bauwesen zu reduzieren sowie Zeit und Prozesskosten zu sparen“, erläuterte  Prof. Dr. Dr. Udo F. Meißner, Präsident der Ingenieurkammer Hessen.

„Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt sieht es  bereits seit vielen Jahren als ihre Aufgabe an, außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden zu fördern. Urteile rufen bei den Beteiligten in der Regel nicht die gleiche hohe Akzeptanz hervor wie eigenverantwortlich erarbeitete Vereinbarungen“, so der Präsident  der Frankfurter Rechtsanwaltskammer, Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon.

Als besonderes Merkmal und besonderen Vorzug der Mediationsstelle hob Justizminister Jörg-Uwe Hahn die Beteiligung der beiden Kammern hervor. Beide sichern die neutrale Stellung der Mediatoren. Beide sorgen für hohe Qualitätsstandards und Sachkunde.  Minister Hahn: „Das Mediationsverfahren ist ein flexibles, vertrauliches und außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien durch qualifiziert geleitete strukturierte Verhandlungen gemeinsam und eigenverantwortlich eine Einigung erarbeiten. Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Parteien selbst aktiv und eigenverantwortlich an einer interessengerechten Lösung ihres Konflikts mitwirken. Die Entscheidungsgewalt über Fortführung und Ausgang des Mediationsverfahrens bleibt bei den Parteien zu jedem Zeitpunkt erhalten.“

 

 Quelle: Hessisches Ministerium für Justiz, Integration und Eurpoa

 

 

 

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